Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Berichte des Präsidiums, der Kassenprüfer und Entlastung des Präsidiums
- Wahl der Kassenprüfer
- Anträge und sonstiges
Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen gemäß §10, Abs. 2 der Satzung, bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Präsidenten eingegangen sein. Es wird um rege Teilnahme gebeten. Der offizielle Unterricht an diesem Tag findet nicht statt.
Mit freundlichen Grüßen
Das Präsidium